Ein normgerechter Wärmeschutznachweis (EnEV) gehört zu den grundlegenden Bauvorlagen im Rahmen der Genehmigungsplanung und ist zusammen mit anderen bautechnischen Nachweisen vor Baubeginn bei der Baugenehmigungsbehörde einzureichen. Bei der Beauftragung eines Wärmeschutznachweises sollten Sie in jedem Fall auf einen erfahrenen Berater verlassen, der auch die notwendigen Qualifizierungen und Berechtigungen besitzt.
Der Schallschutznachweis ist ebenfalls ein im Rahmen der Genehmigungsplanung zu erstellendes Gutachten, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Schallschutzes für Bauvorhaben zu belegen. Häufig geforderte Nachweise der Bauvorlagenverordnungen der Länder beinhalten den ausreichenden Schutz vor Außenlärm durch die Außenbauteile.
Der sogenannte Standsicherheitsnachweis (Statik) ist ein Nachweis der Stabilität eines Bauwerkes auf rechnerischer Grundlage mit Methoden der Baustatik wie auch der Geotechnik und der technischen Mechanik. Hierbei werden verschiedene Sicherheitsfaktoren gegen das Versagen in Form von Abrutschen, Umkippen u.a. errechnet. Der Standsicherheitsnachweis wird auch als Standfestigkeitsnachweis oder Nachweis der Standfestigkeit bezeichnet.